Für die Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen und sonstigen betrieblichen Unterlagen gelten die Bestimmungen der
1. | Bücher, Lieferscheine, Rechnungen und Kontoauszüge | |
2. | Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Inventare | 10 Jahre |
3. | empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe | 6 Jahre |
4. | Aufzeichnungen und sonstige steuerlich bedeutsame Geschäftspapiere | 10 Jahre |
5. | Lohnabrechnungen und Lohnsteuerkarten | 10 Jahre |
Diese Information ist unverlangt und unter Ausschluss jeglicher Haftung erteilt. |
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nummer (02043) 40 120 0 zur Verfügung. Sie können uns aber auch per
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http://www.aktenarchiv-rheinruhr.de/aufbewahrungsfristen.htm
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