Aufbewahrungsfristen

Für die Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen und sonstigen betrieblichen Unterlagen gelten die Bestimmungen der §§ 147ff AO und der §§ 257ff HGB. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen laut Abgabeordnung:

1. Bücher, Lieferscheine, Rechnungen und Kontoauszüge 10 Jahre
2. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Inventare 10 Jahre
3. empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe 6 Jahre
4. Aufzeichnungen und sonstige steuerlich bedeutsame Geschäftspapiere 10 Jahre
5. Lohnabrechnungen und Lohnsteuerkarten 10 Jahre
Diese Information ist unverlangt und unter Ausschluss jeglicher Haftung erteilt.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nummer (02043) 40 120 0 zur Verfügung. Sie können uns aber auch per E-Mail kontaktieren, unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

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